Die FIBA hat am 19. Juni 2026 offiziell die überarbeiteten Basketballregeln veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch in allen Bewerben auf oberösterreichischem Boden – von den Meisterschaften des Oberösterreichischen Basketballverbands über die Nachwuchs-Superligen bis hin zu den österreichischen Bundesligen.
Um eine einheitliche und faire Regelauslegung über die gesamte Saison sicherzustellen, ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die zuständigen Gremien beschließen, die neuen Regeln bereits mit Saisonbeginn anzuwenden. Ebenso wäre denkbar, dass die Änderungen bereits bei Vorbereitungsspielen umgesetzt werden, damit sich Spieler:innen, Coaches, Schiedsrichter:innen und Tischorgane frühzeitig an die neuen Bestimmungen gewöhnen können.
Überblick über die wichtigsten Änderungen
Die nachfolgende Darstellung soll einen ersten Überblick über die wesentlichsten Änderungen der neuen FIBA-Basketballregeln geben. Aufgrund des Umfangs der Regelanpassungen handelt es sich dabei bewusst um eine vereinfachte Zusammenfassung ausgewählter Themenbereiche.
Die Zusammenfassung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf eine verbindliche Regelauslegung. Trotz sorgfältiger Aufbereitung kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen FIBA-Basketballregeln, die von der FIBA veröffentlichten offiziellen Regelinterpretationen sowie allfällige ergänzende Vorgaben und Auslegungen des Österreichischen Basketballverbands (ÖBV) beziehungsweise des zuständigen FIBA National Instructors.
Änderung bei der Wurfbewegung (Artikel 15)
Eine der ersten wesentlichen Anpassungen betrifft Artikel 15 „Player in the Act of Shooting“.
Künftig muss sich ein Spieler grundsätzlich bereits in einer Wurfbewegung befinden, damit die Bestimmungen über die Korbwurfaktion zur Anwendung gelangen. Die bisherige Regelung wird damit präzisiert.
Eine Ausnahme gilt lediglich:
- bei unmittelbar bevorstehendem Ende eines Spielabschnitts,
- bei unmittelbar bevorstehendem Ende einer Wurfuhrperiode.
Technische Fouls werden in zwei Kategorien unterteilt (Artikel 36)
Besonders umfangreich fallen die Änderungen im Bereich der technischen Fouls aus. Das technische Foul wird künftig in zwei unterschiedliche Kategorien gegliedert.
Technisches Foul der Kategorie 1
Die Kategorie 1 umfasst unter anderem:
- Exzessives Schwingen des Ellbogens ohne Kontakt
- Flopping
- Provozieren oder Verspotten von Gegner
- Sonstiges respektloses Verhalten
- Kontakt mit Armen, Körper oder Ball, sofern dieser nicht die Kriterien eines Flagrant Fouls oder eines disqualifizierenden Fouls erfüllt
- Respektlose Kommunikation durch Personen auf der Teambank
- Vergehen in Verfahrens- oder administrativen Angelegenheiten durch Personen auf der Teambank
Technische Fouls der Kategorie 1 können weiterhin zu einer Spieldisqualifikation führen.
Für Spieler erfolgt eine Spieldisqualifikation bei:
- zwei technischen Fouls der Kategorie 1,
- einem technischen Foul der Kategorie 1 und einem Flagrant Foul oder
- zwei Flagrant Fouls.
Für den Headcoach gelten folgende Bestimmungen. Eine Spieldisqualifikation erfolgt insbesondere bei:
- zwei persönlichen technischen Fouls der Kategorie 1 („C“),
- drei technischen Fouls der Kategorie 1 gegen die Bank („B“ oder „BD“),
- einem persönlichen technischen Foul der Kategorie 1 („C“) und zwei weitere technische Fouls der Kategorie 1 gegen die Bank („B“ oder „BD“).
Technisches Foul der Kategorie 2
Die Kategorie 2 umfasst unter anderem:
- Spielverzögerungen
- Exzessives Hängen am Ring
- Goaltending durch eine verteidigende Spieler während des letzten Freiwurfs
Technische Fouls dieser Kategorie können nicht zu einer Spieldisqualifikation führen.
Strafen und Teamfouls
An den Strafen selbst ändert sich nichts.
Sowohl technische Fouls der Kategorie 1 als auch technische Fouls der Kategorie 2 werden mit:
- einem Freiwurf ohne Aufstellung,
- der unmittelbar auszuführen ist,
bestraft.
Auch hinsichtlich der Teamfoulregelung bleiben die bisherigen Bestimmungen unverändert:
- Technische Fouls von Spieler auf dem Spielfeld zählen zu den Teamfouls.
- Technische Fouls von Coaches oder Teambankmitgliedern zählen nicht zu den Teamfouls.
- Während Spielpausen werden sämtliche Spieler – einschließlich der Ersatzspieler – in diesem Zusammenhang wie Spieler auf dem Spielfeld behandelt.
Das unsportliche Foul wird ersetzt
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die bisherige Kategorie des unsportlichen Fouls. Dieses wird künftig aufgelöst und durch zwei eigenständige Foularten ersetzt:
- Disruptive Foul (Artikel 37)
- Flagrant Foul (Artikel 38)
Disruptive Foul (Artikel 37)
Das Disruptive Foul übernimmt im Wesentlichen jene Situationen, die bislang durch die letzten beiden Kriterien des unsportlichen Fouls erfasst wurden.
Ein Disruptive Foul liegt insbesondere dann vor, wenn:
- ein Verteidiger einen unnötigen Kontakt gegen einen Gegenspieler verursacht, ohne dabei einen legitimen Versuch zu unternehmen, den Ball unmittelbar und entsprechend Inhalt und Absicht der Regeln zu spielen, mit dem Ziel, den Gegenangriff der gegnerischen Mannschaft zu stoppen. Dies gilt solange, bis der Angreifer die Korbwurfaktion beginnt.
- ein Spieler einen regelwidrigen Kontakt von hinten oder von der Seite gegen eine zum Korb ziehende Gegenspieler verursacht, während sich keine weitere verteidigende Person zwischen dem zum Korb ziehenden Spieler und dem Korb befindet. Voraussetzung ist, dass der Angreifer Ballkontrolle besitzt, versucht Ballkontrolle zu erlangen oder der Ball bei einem Pass zu dem zum Korb ziehenden Spieler die Hände des Passgeber bereits verlassen hat. Auch diese Bestimmung gilt nur bis zum Beginn der Korbwurfaktion.
Zusätzlich neu ist folgende Situation:
- Ein unnötiger Kontakt, der von einem verteidigenden Spieler irgendwo auf dem Spielfeld verursacht wird, ohne dabei legitim zu versuchen, den Ball unmittelbar und entsprechend Inhalt und Absicht der Regeln zu spielen, um die Spieluhr und/oder die Wurfuhr am Ende eines Viertels oder einer Verlängerung anzuhalten.
Strafe für ein Disruptive Foul
Die Strafe entspricht jener des bisherigen unsportlichen Fouls:
- Das Foul zählt zu den Teamfouls.
- Zwei Freiwürfe.
- Anschließender Einwurf an der Einwurfmarkierung im Vorfeld.
Im Unterschied zum bisherigen unsportlichen Foul kann ein Disruptive Foul jedoch nicht zu einer Spieldisqualifikation führen.
Flagrant Foul (Artikel 38)
Das Flagrant Foul übernimmt künftig jene Situationen, die bislang durch die ersten beiden Kriterien des unsportlichen Fouls erfasst wurden.
Dabei handelt es sich um einen unerlaubten Kontakt eines Spieler mit einem Gegenspieler, der im Widerspruch zu Sportgeist und Fair Play verstößt und aufgrund seiner Art und/oder Schwere die Grenzen eines persönlichen oder Disruptive Fouls überschreitet.
Kriterien für ein Flagrant Foul
Die FIBA nennt insbesondere folgende Kriterien:
- Kontakt mit einem Gegenspieler mit oder ohne Ballkontrolle, ohne dabei legitim zu versuchen, den Ball unmittelbar beziehungsweise entsprechend Inhalt und Absicht der Regeln zu spielen.
- Rücksichtslose, gewalttätige oder gefährliche Handlungen, die eine Gegenspieler verletzen oder verletzen können.
- Übertrieben harte Kontakte durch eine Spieler beim Versuch, den Ball zu spielen oder eine Gegenspieler zu verteidigen beziehungsweise zu stören.
Strafe für ein Flagrant Foul
Die Strafe entspricht ebenfalls jener des bisherigen unsportlichen Fouls:
- Das Foul zählt zu den Teamfouls.
- Zwei Freiwürfe.
- Anschließender Einwurf an der Einwurfmarkierung im Vorfeld.
Im Gegensatz zum Disruptive Foul kann ein Flagrant Foul zu einer Spieldisqualifikation führen.
Eine Spieldisqualifikation erfolgt bei:
- zwei Flagrant Fouls,
- einem Flagrant Foul in Kombination mit einem technischen Foul der Kategorie 1 oder
- zwei technischen Fouls der Kategorie 1.
Offizielle Interpretationen folgen im September
Die Veröffentlichung der überarbeiteten offiziellen FIBA-Regelinterpretationen mit konkreten Anwendungsbeispielen und Auslegungen zu den neuen Bestimmungen ist für September 2026 vorgesehen.
Erst diese Interpretationen werden zahlreiche Detailfragen zur praktischen Anwendung der neuen Regeln verbindlich beantworten.
Schulungen im OÖBV
Verbindliche Informationen zur Regelauslegung sowie gezielte Schulungen für die Schiedsrichter:innen des Oberösterreichischen Basketballverbands erfolgen beim verpflichtenden Preseason-Meeting am 27. September 2026 in Gmunden.
Die Regeländerungen haben auch Auswirkungen auf die Führung des Papierspielberichts in den Bundesligen. Insbesondere ergeben sich Anpassungen bei der Eintragung der neuen Foulkategorien durch den:die Schreiber:in. Für die Tischorgane der österreichischen Bundesligen werden die Änderungen, einschließlich der konkreten Umsetzung auf dem in Österreich verwendeten Spielbericht, im Rahmen der jeweiligen Aus- und Fortbildungen zu Saisonbeginn behandelt.
Offizielles FIBA-Dokument
Das offizielle Dokument der FIBA mit sämtlichen Regeländerungen steht nachfolgend in englischer Sprache zum Download zur Verfügung:
FIBA_RULES_CHANGES_2026_v1_0a
Besonders hingewiesen wird darauf, dass auf den Seiten 17 und 18 des Dokuments auch die neuen Handzeichen der Schiedsrichter:innen im Zusammenhang mit den Regeländerungen dargestellt werden.
Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Regelauslegung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen FIBA-Basketballregeln, die von der FIBA veröffentlichten offiziellen Regelinterpretationen sowie allfällige ergänzende Vorgaben und Auslegungen des Österreichischen Basketballverbands (ÖBV) beziehungsweise des zuständigen FIBA National Instructors.









